Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Entlastium (Inhaber: [Dein Vor- und Nachname]), nachfolgend „Auftragnehmer" genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber" genannt.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Haushaltsauflösung, Entrümpelung sowie die entsorgungspflichtige Räumung von Objekten.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (mündlich, fernmündlich oder in Textform) und die anschließende Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Im Falle von Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern weist der Auftragnehmer gesondert auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin.
Eigentumsübergang und Verfügungsbefugnis
(1) Mit der physischen Übernahme der zu entsorgenden Gegenstände durch den Auftragnehmer geht das Eigentum an diesen Gegenständen auf den Auftragnehmer über (§ 929 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
(2) Ausgenommen vom Eigentumsübergang sind Bargeld, Urkunden, Schmuck und sonstige offensichtliche Wertsachen, die nicht explizit zur Entsorgung bestimmt waren.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er uneingeschränkt über die zu räumenden Gegenstände verfügen darf und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
Hinweis: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und folglich auch nicht ausgewiesen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vor Ort in bar oder per EC-Zahlung fällig.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu fordern.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn über vorhandene gefährliche Abfälle oder Schadstoffe (z.B. Asbest, Farben, Chemikalien) zu unterrichten.
(2) Unterlässt der Auftraggeber diese Hinweispflicht schuldhaft, haftet er für die daraus entstehenden Mehrkosten der Entsorgung sowie für etwaige Schäden.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet eine ordnungsgemäße Zufahrt und Zugangsmöglichkeit zum Objekt für die Dauer der Arbeiten.
Leistungsumfang / Besenreinheit
(1) Der Auftragnehmer schuldet die Räumung der vereinbarten Gegenstände und deren Abtransport.
(2) Die Übergabe des Objekts erfolgt „besenrein". Dies definiert sich als das Entfernen aller beweglichen Gegenstände und das grobe Kehren der Böden. Weitergehende Reinigungsarbeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht gesondert vereinbart.
Kündigung und Annahmeverzug
(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ausführung, so steht dem Auftragnehmer gemäß § 648 BGB die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
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Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Etwaige Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2025
